Die Abrechnung von anwaltlichen Dienstleistungen richtet sich nach dem Gegenstandswert und ist durch eine Gebührenordnung geregelt, nämlich dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz.
Erstberatung
Die Kosten für eine Erstberatung sind abhängig vom Gegenstandwert. Für Verbraucher liegt der Höchstbetrag bei € 243,60.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Je nach Art und Umfang des von Ihnen geschlossenen Vertrag mit einer Rechtsschutsversicherung, trägt diese die Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Dazu gehören das Honorar für den Rechtsanwalt sowie etwaige Gerichtsgebühren.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen eventuellen Rechtsstreit übernimmt, stelle ich für Sie die Deckungsanfrage und kläre auftreten Fragen.
Prozessfinanzierung
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Dabei ist es wichtig, dass es sich um aussichtsreiche Rechtsstreitigkeiten handelt. Der Prozessfinanzierer (z.B. die Foris AG) finanziert dabei das gesamte Klageverfahren und erhält im Falle des Obsiegens einen Teil der erstrittenen Summe.
Für Fragen, Anregungen und Wünsche steht Ihnen das Team meiner Kanzlei selbstverständlich gerne zur Verfügung.